Klimaschutzpaket und Ölheizungen

Zu den Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung gehört auch das neue Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften zu Heizungsmodernisierung und dem zukünftigen Heizungsbetrieb. Die Berichterstattung rund um das Gesetz hat bei Besitzern von Ölheizungen für viel Wirbel und Verunsicherung gesorgt.

Wir geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Zukunft der Ölheizung:

Ja, Sie dürfen Ihre bestehende Ölheizung weiterhin betreiben. Das gilt aufgrund des Bestandsschutzes auch über das Jahr 2026 hinaus. Der Tausch gegen ein neues, effizienteres Öl-Brennwertgerät ist bis Ende 2025 möglich. Sie verringern damit Ihren Heizölbedarf und reduzieren die CO2-Emissionen.

Ebenfalls wichtig: Auch mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz sind Sie selbst nach 30 Jahren nicht verpflichtet, Ihre alte Ölheizung auszutauschen, wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzen und dieses bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.

Der Einbau neuer Ölheizungen ist auch nach 2026 weiterhin erlaubt, jedoch an die Voraussetzung gebunden, dass Sie eine erneuerbare Energieform mit nutzen, z.B. eine Photovoltaikanlage. Wenn Ihre Ölheizung bereits mit einer Solarthermie-Anlage verbunden ist, können Sie ab 2026 allein den Heizkessel tauschen.

Das Verbot von Ölheizungen bezieht sich lediglich auf folgende Regelung: Sie dürfen ab 2026 keine neue Ölheizung mehr einbauen, wenn Sie zusätzlich keine erneuerbaren Energien einbinden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Häuser, für die weder ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz noch die Einbindung neuer Energien möglich ist. Die Besitzer dürfen in diesem Fall auch ab 2026 ein neues Öl-Brennwertgerät einbauen.

Fazit:

Von der Ölheizung mit den unbestreitbaren Vorteilen schnell weg zu gehen, macht noch lange keinen Sinn. Auf dem Markt gibt es derzeit noch keine wirklich bessere Alternative. Vorhandene Alternativen sind entweder nicht ausgereift, nicht wirtschaftlich, nicht versorgungssicher oder noch weit entfernt von CO²-Neutralität. Das Erreichen der Klimaneutralität ist das oberste Ziel!
Die Umstellung auf erneuerbare Energien braucht noch viel technologische Entwicklung / Ausreifung. Die Weichen zu neuen klimaneutralen Energien werden derzeit langsam gestellt, z. B. eFuels, Wasserstoff etc.
Mit der Ölheizung und der Tankanlage als Energiespeicher bleiben Sie handlungsfähig.
Sie können z. B. zukünftig Ihre Ölheizung mit dem klimaneutralen, synthetischen Öl (eFuels) betreiben oder dann erst auf wirklich ausgereifte, klimaneutrale Energien umstellen.

Hier ist ein Kurzes Video zu E-Fuels

Auszeichnung von Überschwemmungsgebieten

Das Anfang 2018 in Kraft getretene Hochwasserschutzgesetz II hat unter Umständen auch Auswirkungen auf Ihren Öltank – sofern Ihre Region als Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet eingestuft wird. Wir zeigen Ihnen, welche gesetzlichen Regelungen für Heizöltanks in Gebieten mit Hochwassergefahr gelten, und wie Sie herausfinden, ob Ihr Tank betroffen ist.

Wenn Ihre Region als Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet eingestuft wird, können Sie trotzdem weiterhin Ihren Heizöltank nutzen, sofern Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen, z.B. durch bauliche Maßnahmen, um das Wasser fernzuhalten.

 

Die gesetzlichen Regelungen im Überblick:

 

Für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen im Risikogebiet gilt:

Sie müssen Ihre Anlage bis spätestens 5. Januar 2033 hochwassersicher nachrüsten, allerdings nur, insofern das wirtschaftlich vertretbar ist.

Für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen im Überschwemmungsgebiet gilt:

Sie müssen Ihre Anlage bis spätestens 5. Januar 2023 hochwassersicher nachrüsten.

Um den Tank hochwassersicher zu machen, müssen Sie auf jeden Fall einen Fachbetrieb beauftragen. Die Nachrüstungen und Installationsarbeiten müssen zudem von einem Sachverständigen überprüft werden.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bietet einen Internet-Kartendienst, der anzeigt, welche Regionen in Bayern überschwemmungsgefährdet sind. Die Karten können auch im pdf-Format heruntergeladen werden:

Informationsdienst für Überschwemmungsgebiete

Auf der Seite des LfU finden Sie zudem Hinweise zu den Kartendarstellungen sowie zu den Hintergründen der Risikoeinstufung der jeweiligen Gebiete.

Fragen Sie nach einer Beratung von uns!

Unser Team berät Sie gerne und gibt Ihnen Tipps, wie Sie bei der Wartung Ihrer Tankanlage sparen können!

Die Firma Peter Wolf & Bavaria Tankdienst ist seit 50 Jahren Ihr zuverlässiger Partner in allen Leistungen rund um die Tankreinigung, den Tankschutz sowie für die Durchführung von Entkalkungen von Trinkwasserinstallationen.

50 Jahre Fachbetrieb Siegel für Tankschutz Bayern

Als geprüfter Fachbetrieb für Tankschutz und Tankreinigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind unsere Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand bezüglich technischer Regeln sowie gesetzlicher Anforderungen.